Grundsätze

GRUNDSÄTZE

1. Allgemeine Grundsätze

1.1 Institutionsgrundsätze
Aufgabe des Vereins ist die Aufnahme, Betreuung, Beratung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zu den Aufgaben des Vereins gehören nach Maßgabe des Bedarfs und auch der vorhandenen Mittel insbesondere:

  • Durchführung von Elternarbeit
  • Hilfe bei Ausbildung der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen
  • Einrichtung und Durchführung von Modellprojekten zur Reintegration

1.2 Menschenbild und Leitvorstellungen des Vereins
1.2.1 Menschenbild
Der Mensch ist ein komplexes Wesen, welches bestimmt ist von miteinander korrespondierenden kognitiven, emotionalen und körperlichen Anteilen. Der Mensch bewegt sich in diesen Anteilen vielseitig und widersprüchlich. Er entwickelt in der Auseinandersetzung mit diesen widersprüchlichen Orientierungen sich selbst, seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen und zur Umwelt. Die Möglichkeit zur Auseinandersetzung und zur selbständigen Entwicklung von Orientierungen kann aufgrund genetischer Bedingungen oder traumatischer Erfahrungen extrem reduziert sein. In diesem Fall müssen Orientierungen zur Verfügung gestellt und eintrainiert werden.

1.2.2 Leitvorstellungen des Vereins
Die Einrichtungen des Vereins sind ressourcenorientiert. Im Rahmen einer Diagnostik werden vorhandene Fähigkeiten und Defizite aufgedeckt. Fähigkeiten sollen gefördert und Defizite sowie sozial unangemessenes Verhalten behutsam verändert werden, so daß eine Verselbständigung stattfinden kann. Nicht revidierbare Defizite (genetischer oder traumatischer Art) erfordern die Erarbeitung eines individuellen Entwicklungskonzeptes. Verständnis und Vertrauen sind Basis der Arbeit.

2. Verhaltensgrundsätze

2.1 Allgemeine Leitsätze
Die tragenden Gremien und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Würde und Individualität der Klienten, Mitarbeiter und aller übrigen Kontaktpersonen zu achten, die Verhaltensgründe, auch für abweichendes Verhalten, zu beachten und sich entsprechend zu verhalten.

2.2 Leitsätze des professionellen Handelns
Im beruflichen Handeln erfordert die Achtung der Würde des Einzelnen folgende Leitsätze:

  • das fachliche und methodische Wissen wird genutzt und erweitert
  • fachgerechte Methoden der Kontrolle werden angewendet
  • berufliche und persönliche Grenzen werden anerkannt

2.2.1 Leitsätze des Verhaltens gegenüber dem Klientel

  • die Beziehung zum Klientel ist nach fachlichen Gesichtspunkten zu gestalten
  • für jeden Klienten ist ein problemorientiertes und fachgerechtes Erziehungskonzept zu entwickeln
  • die Grenzen zwischen professioneller und privater Beziehung sind einzuhalten
  • die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, Daten dürfen nur mit Einverständnis der Klienten herausgegeben werden, es sei denn, es liegt eine nicht abzuwendende extreme Selbst- oder Fremdgefährdung vor.

2.2.2 Leitsätze des Verhaltens gegenüber Kollegen

  • die unterschiedlichen Kompetenzen sind zu respektieren
  • der Austausch und die kritische Reflexion unter den Mitarbeitern sind zu sichern
  • unterschiedliche weltanschauliche Verhaltensweisen und theoretische Orientierungen sowie methodische Arbeitsweisen sind zu akzeptieren soweit sie den Vereinsgrundsätzen und dessen Menschenbild nicht widersprechen
  • Alle haben ein Recht auf Bewertung nach vereinbarten, professionellen Kriterien
  • Jeder ist verpflichtet, fachliche Einschätzungen zu äußern, unabhängig von Beziehungen, das heißt, es gilt der Neutralitätsgrundsatz.

3. Leitungsgrundsätze
Leitung wird funktional verstanden. Sie dient der Sicherung aller Funktionen zur Erhaltung und Entwicklung der Einrichtung gemäß den Zielen der Satzung des AZEH e.V.

3.1. Leitungsaufgaben
3.1.1 Beschreibung und Festlegung der Rahmenbedingungen als Grundlage für die Planung und Führung der Institution

3.1.2 Sicherung der Einhaltung der institutionellen Grundsätze

3.1.3 Sicherung der Einhaltung der Ziele und der damit verbundenen Aufgaben, Orientierung an den festgelegten allgemeinen Zielen, Ableitung und Entwicklung konkreter Handlungsziele und Konzepte.

3.1.4 Aufbau einer den Zielen entsprechenden Aufgaben- und Ablauforganisation.

3.1.5 Festlegung der mit den allgemeinen und konkreten Zielen verbundenen Aufgaben.

3.1.6 Erarbeitung eines Stellenplanes und Festlegung der Stellenbeschreibung, inklusive der Regelung der Zuständigkeiten.

3.1.7 Erarbeitung der Organisationsstruktur, d.h. die Bildung von Arbeitsteams, Abteilungen, Bereichen etc., und die Beschreibung in einem entsprechenden Organigramm.

3.1.8 Organisation der Abgrenzung und Vernetzung von Teams, Abteilungen, Bereichen etc.

3.1.9 Sicherung der Koordination

3.1.10 Planung und Steuerung der Information:
Sicherung eines arbeitsplatzbezogenen Umfanges, Festlegung der Art (schriftlich oder mündlich), der Form und des Settings.

3.1.11 Reflexion der Arbeit und der Arbeitsabläufe

3.1.12 Sicherung der Motivation der MitarbeiterInnen, d.h. Freisetzung der Kräfte, welche die Intensität, Ausdauer und Zielstrebigkeit des Handelns bestimmen. Der Komplexität der MitarbeiterInnen entsprechend sind Wissen, Anspruchsniveau, Werte, Gefühle und Beziehungen zu beachten.

3.1.13 Mitarbeitergespräche

3.1.14 Sicherung der Kontrolle der Arbeitsergebnisse:
Festlegung der Kriterien, der Instanzen, der Art und des Zeitraumes

3.1.15 Bewertung der professionellen Kompetenz der MitarbeiterInnen:
Festlegung der Kriterien, Regelung der Zuständigkeiten, der Art (schriftlich oder mündlich), der Zeit und des Zeitraumes.

3.1.16 Konfliktlösung:
Regelung der Zuständigkeiten, Führen von regelmäßigen Konfliktgesprächen und Kriseninterventionen.

3.1.17 Regelung der Kontakte nach außen:
Mitgliedschaft in Gremien, Arbeitskreisen und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Erstellung entsprechender Außenkontaktdiagramme.

3.1.18 Entwicklung von Aus- und Fortbildungsplänen