JUGENDWOHNGEMEINSCHAFT
Für 14-18 jährige
Jugendliche
Die Jugendwohngemeinschaft AZEH e.V. besteht seit März 1984. Sie ist entstanden aus Initiative von engagierten ProfessorInnen, SozialarbeiterInnen und StudentInnen des Fachbereichs Sozialwesen der Hochschule Niederrhein, Abt. Mönchengladbach. Im Rahmen dieser Initiative wurden Alternativen zur traditionellen Heimerziehung in Großeinrichtungen gesucht und gefunden. Damit bildet die Jugendwohngemeinschaft das biographische Kernstück des Vereins.
Die JWG versteht sich als Angebot für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr an ihrem bisherigen Lebensort bleiben können oder wollen.
Die rechtlichen Grundlagen der Aufnahme ergeben sich insbesondere aus:
- § 13 Abs. 3 SGB VIII
- § 27 SGB VIII
- § 34 SGB VIII
- § 41 SGB VIII
- § 8a SGB VIII
Akut suchtkranke Jugendliche werden in der Regel nicht aufgenommen.
Die Jugendwohngemeinschaft liegt in unmittelbarer Nähe zur Stadtmitte von Mönchengladbach-Rheydt. Alle Schulformen sind leicht zu erreichen. Zu den einzelnen Stadtteilen gibt es gute öffentliche Verkehrsverbindungen.
In der JWG stehen inklusive 3 Übungswohnungen 11 Plätze für Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren zur Verfügung. In dem geräumigen Haus gibt es sieben Einzel- und ein Doppelzimmer, welche die Jugendlichen in Absprache mit dem Team gestalten können. Desweiteren verfügt das Haus über drei Badezimmer, Küche, Eßzimmer, Wohnzimmer sowie einen Büroraum, einen Garten mit Terrasse und fünf Kellerräume.
Wir sind bestrebt eine möglichst alltägliche Situation im Stadtteil zu schaffen, d.h. u.a. Integration in die Nachbarschaft, Teilnahme am örtlichen Schul-, Ausbildungs- und Freizeitangebot.
Die Jugendlichen werden von einem Team aus SozialarbeiterInnen und – pädagogInnen rund um die Uhr betreut.
Die drei Übungswohnungen stellen ein besonderes Übungsfeld für Jugendliche dar, die in die Selbstständigkeit entlassen werden sollen und bilden somit den Schlusspunkt des Verselbstständigungsprozesses im Rahmen der JWG. Die Übungswohnungen sind vollwertige Wohnungen in unmittelbarer Nähe der JWG, was eine enge Begleitung der Jugendlichen ermöglicht.
Die Jugendwohngemeinschaft versteht sich als organisierender Bestandteil eines Helfernetzwerkes. Hierbei werden Schulen, Ärzte, Beratungsstellen und Therapeuten koordiniert um einen effektiven Arbeitsprozess zu gewährleisten.
Über die gesetzliche Zusammenarbeit im Sinne des §36 KJHG hinaus liegt dem Team der JWG die Kooperation mit der Familie der Jugendlichen besonders am Herzen. Nicht selten ist das Verhältnis zwischen Jugendlichen und Eltern/Personensorgeberechtigten schwierig. Im Rahmen der Unterbringung ergeben sich häufig aufgrund der veränderten Wohnsituation tragfähige Grundlagen, auf denen sich die Beziehung zueinander neu gestalten lässt.
Die Mitarbeiter stehen nach Absprache jederzeit zur Verfügung.